Am besten gleich zum Anwalt?

  • Ich dachte ich versuch mich erst einmal hier zu erkundigen, bevor ich mich an teure hilfe wende. In meinem Fall hab ich eine Außeinandersetzung mit meinem Auftraggeber, für den ich seit langer Zeit als Freelacer tatig bin. Bislang gab es bei der umsetzung versiedener Projekte kaum Probleme, doch bei der letzten auftrag gab es Schwierigkeiten. Hier wurden nachträglich Vereinbarungen getroffen dessen umsetzung mehr Zeit in Anspruch genommen haben. In meinem Vertrag ist eine terminliche Abgabe vorgeschrieben und mit einer Kostenpauschale bei Vertragsbruch vorhanden. Jetzt hat sich die Abgabe aufgrund der Absprachen jedoch nicht einhalten lassen und die AG stellt mir die entstandenen Kosten nachträglich in Rechnung. Sollte ich hier lieber erst einmal nichts bezahlen und schriftlich auf die schuld des AG verweisen oder soll ich mich hier lieber gleich an einen Anwalt wenden?

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube nicht, daß ein Anwalt Dir helfen kann!

    Dein Auftraggeber hat sicher auch einen Anwalt und dann wird rauskommen, daß Vereinbarungen ausserhalb des ursprünglichen Vertrages in einem "Vertragsanhang" geführt werden müssen. Und in Deinem speziellen Fall hätten dort die terminlichen Verschiebungen klar aufgeführt werden müssen.

    Sorry, ich bin auf Deiner Seite, aber sehe leider schwarz für diese Geschichte.
    Einziger Hoffnungsschimmer: Du kannst nachweisen, daß sich von Seiten des Auftraggebers ebenfalls nicht an vertragliche Vereinbarungen gehalten wurde.
    Dann würdest Du über einen Anwalt zumindest eine Art Vergleich/Einigung hinbekommen.

    Weiterführend denke ich, daß der Auftraggeber mit Dir eh zukünftig keine Zusammenarbeit mehr plant, denn sonst würden die so nicht zwingend reagieren.


    Gruß Arne