Kündigung bei einem Ausbildungsverhältnis im Einzelhandel

  • Hallo,

    gerne würde ich erfahren ob mein Einzelhandels Betrieb mich bei einem schlechtem Zeugnis Kündigen kann.

    Ich habe heute einen Brief erhalten in dem steht das ich eine 5 auf dem Zeugnis habe und meine Leistung zurzeit nicht ausreichen.
    Sonst habe ich 3 und 4 also ausreichend.

    Jetzt habe ich natürlich die Sorge ob mein Betrieb mich fristlos Kündigen kann vor meiner Prüfung im Sommer 2013.

    Ich bitte um schnelle Antwort.

  • Allein wegen der schlechten leistung in der schule kann er dich nicht so einfach kündigen. es sei denn du hast dir auf der arbeit auch etwas zu schulden kommen lassen.
    wenn du deinem arbeitgeber das zeugnis zeigst, solltest du sofort sagen, das du dich in zukunft mehr anstrengen wirst und ggf nachhilfe in anspruch nimmst.
    denn begeistert wird dein chef garantiert nicht sein.

  • also fristlos gehts schomma nicht, weils kein besonders schwerer fall ist, aber wenn die leistungen nicht ausreichen, denke ich schon, dass des geht.
    ruf am besten mal bei der ihk an und frag die ladies und gentlemen dort mal, die können dir verbindliche auskünfte geben.
    wenns ganz arg ist helfen die dir auch beim finden einer neen ausbildungsstelle.

    uuund... du solltest dir mal gedanken machen, wenn deine leistung nicht stimmt, so is arbeitslosigkeit vorprogrammiert ;)