Unfallgutachten

  • Hallo,
    ich habe mal eine Frage bezüglich eines Gutachtens. Ich weiß, eine Rechtsberatung gibt es in Foren nicht.

    Ich bin Vorfahrtsgeschädigter, auch die Schuld wird von der Gegenseite voll anerkannt. Mein Fahrzeug wurde von einem von der gegnerischen Versicherung eingesetzten Sachverständigen als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft. Ich weiß, das Fahrzeug wurde definitiv nicht auf einer Hebebühne begutachtet, sondern nur auf dem Parkplatz der Autowerkstatt besichtigt. Letztere gab mir sogar einen "Kostenvoranschlag" unter 300€ für eine Reperatur.
    Jetzt zur eigentlichen Frage. Habe ich bei Zweifeln am Gutachten das Recht ein zweites unabhängiges Gutachten, auch auf Kosten der Versicherung einzufordern? Kennt sich jemand damit aus und kann mir eine Quelle dazu nennen?

    Vielen Dank

    Gegen Mods kommt man nicht an, die haben immer Recht. Sind scheinbar nicht kritikfähig.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Ich weiß nicht genau, ob die gegnerische Versicherung das übernimmt, aber Du kannst jederzeit ein zweites Gutachten einholen lassen.
    Wie wurde denn der wirtschaftliche Totalschaden begründet? Ich kenne Dein Fahrzeug ja nicht. Nur mal ein übertriebenes Beispiel: Wenn Du bspw. einen original VW Käfer mit weit über 500.000 km auf der Uhr und abgelaufenem TÜV fährst, ist 300€ per Definition ein wirtschaftlicher Totalschaden.

    Es kommt auf die Umstände an.
    Gerade bei Gebrauchtwagen wundert man sich schnell.

    Gruß Arne

  • Zitat von Arne Drews

    Ich weiß nicht genau, ob die gegnerische Versicherung das übernimmt, ...


    Das war meine Kernfrage. :roll:

    Gegen Mods kommt man nicht an, die haben immer Recht. Sind scheinbar nicht kritikfähig.