Hallo!
Erbe ausgeschlagen
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Weiterhelfen kann dir da wohl nur ein anwalt deines vertrauens.
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Da es zwei unterschiedliche Erbfälle sind, hat die Ausschlagung des Erbes deines Vaters damit nichts zu tun.
Deshalb erbst du trotzdem von deiner Tante als Abkömmling deines Vaters. Es steht dir frei, dieses Erbe anzunehmen oder erneut auszuschlagen. -
Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, dass es hier in einem EDV-lastigen Forum im Off-Topic-Bereich eine halbwegs rechtssichere Auskunft gibt.
Du solltest es besser mal in einem auf Rechtsfragen spezialisierten Forum versuchen, dörte.
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Zitat von Carolyn
Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, dass es hier in einem EDV-lastigen Forum im Off-Topic-Bereich eine halbwegs rechtssichere Auskunft gibt.
Du solltest es besser mal in einem auf Rechtsfragen spezialisierten Forum versuchen, dörte.
Sorry, habe bis heute noch in keinem forum beiträge eingestellt und bin wohl etwas verrutscht. trotzdem danke für die antworten, ich denke ich werde wirklich einen rechtsanwalt aufsuchen.