• Zitat von admin

    Gefällt mir gut und habe auch so abgestimmt :D
    Ich würde allerdings den header etwas ändern.Würde die Mail und die Adresse unter einem separaten Menü Punkt Impressum und Kontakt aufgliedern.
    Ganz nebenbei sind die Preise auch Ok :wink:
    Allerdings etwas zuweit für mich und meiner Familie :smilie145:

    Das Impressum MUSS auf der ersten Seite stehen, sonst bekommst du leicht ärger mit dem Gesetz. Das ist irgendwann letztes Jahr mal rausgekommen. Selbst ein Link zum Impressum ist nicht mehr erlaubt.

    Zitat von Rocco

    an und für sich ganz gut. was bei mir probleme macht ist der header. er wird nicht ganz angezeigt ==> es erscheinen scrollbalken

    und links oben, diese symbole ... da ist der übergang irgendwie "hart"


    mfg
    Rocco

    Kann mir nicht vorstellen warum. Was hast du denn für ne Auflösung ? ist für 1024 x 768 ausgerichtet....

  • http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php

    Ich gehe mal davon aus, das Du im "weitesten" Sinne ein Gastronom (Einzelperson) bist und dann sollte Dein Impressum das folgende enthalten:


    "Zur Guldenen Laterne"
    Musterstraße 1
    00000 Musterstadt
    Telefon: +49 40 000000
    Telefax*: +49 40 000000
    E-Mail: info@example.com
    Internet*: http://www.example.com

    Inhaber: Max Mustermann
    Zuständige Aufsichtsbehörde: Gewerbeamt Stadt Musterstadt
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 0000000


    Glaube Dein Impressum bedarf einer Überarbeitung sonst könnte es Ärger mit dem Gesetz geben um es mit Deinen Worten zu sagen.

  • Zitat

    Wie muß das Impressum erreichbar sein?

    Der Gesetzgeber macht keine festen Vorgaben, wie das Impressum eingebunden werden soll. Er fordert aber, das es "leicht erkennbar" sein muß. Nach überwiegender Meinung ist diese Vorschrift erfüllt, wenn das Impressum durch einen Link mit der Bezeichnung "Impressum", "Kontakt" oder "Über uns" erreichbar ist. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Link explizit als "Impressum" bezeichnet. Es ist dagegen nicht notwendig, auf das Teledienstegesetz hinzuweisen, oder gar im Impressum zu schreiben, daß es sich um das "Impressum gemäß §6 TDG" handelt.

    Weiter fordert der Gesetzgeber, daß das Impressum "unmittelbar erreichbar" sein muß. Der Nutzer darf also nicht gewungen werden, erst Modifikationen an seinem Browser vorzunehmen oder gar Plug-Ins zu installieren, bevor er das Impressum lesen kann. Somit darf die Erreichbarkeit des Impressums nicht davon abhängig gemacht werden, ob Javascript unterstützt wird. In einem Firmennetz müsste der Nutzer womöglich erst seinen Administrator bitten, Javascript freizuschalten. Ein blinder oder sehbehinderter Nutzer, der den Browser Lynx benutzt, hat gar keine Möglichkeit, Javascript einzuschalten. Somit erfüllt ein Impressum, das beispielsweise als Javascript-Popup realisiert ist, nicht die Vorschrift "unmittelbar erreichbar".


    Da steht nichts von der ersten bzw. jeder Seite