einmaliger Auftrag

  • Hi,
    ich möchte ein Gewerbe machen, doch ich bin unter 18 und meine Eltern möchten nicht, dass ich ein Gewerbe mache, doch sie erlauben es mir, wenn es etwas einmaliges wird, also wenn ich zum Beispiel nur in den Ferien etwas mache.

    Ist sowas möglich?

  • Hi,

    nach meinem Wissen kannst du kein Gewerbe als Webdesigner anmelden, da das ein Beruf ist für den du eine Ausbildung haben musst, bevor du dich Webdesigner nennen darfst. Allerdings kenne ich jemanden, der einfach ein Gewerbe als "EDV-Dienstleister" angemeldet hat, und auch Websites erstellt, etc.

    Für die Gewerbeanmeldung brauchst du die schriftliche Einverständniserklärung deiner Eltern, damit einfach auf die Gemeinde gehen, 25€ bezahlen, einige Formulare ausfüllen und schon kannst du dein Gewerbe ausüben, nachdem dir das Finanzamt deine Steuernummer zugeschickt hat.
    Allerdings würde ich mich da vorhe gut informieren bzgl. Steuerfreibeträge, besonders die Einkommensgrenze bevor du aus der Familienkasse fliegst und dich selbst versichern musst, etc.
    Laut meinem Kenntnisstand darfst du in etwa nur 350€ im Monat verdienen, um innerhalb der steuerfreien Grenzen zu bleiben.

    Also gut informieren, dann alles mit den Eltern gut durchsprechen und abklären, dann gibt es keine Probleme.

    Grüße,
    LizZard

    PS.: Dies ist keine Rechtsauskunft!

    Sometimes you have a programming problem and it seems like the best solution is to use regular expressions; now you have two problems.

  • so von der logik würd ich mal auf... äh HGB schließen ?

    btw. wie du gemerkt hast "einfach mal son gewerbe anmelden" geht leider net.
    allein bei den kunden wirst scha probleme haben. ich würd jedenfalls nicht zu
    nem 16 (?) jährigen gehen und mir von dem mal meine homepage erstellen lassen.
    du bräuchtest erstmal referenzen (keine clansites und co). und wenn du nach
    paar wochen wieder weg bist, was macht die firma dann ?

    also überleg dir das gut....

  • Hi,

    das zuständige Gesetz ist ganz normal BGB. Das HGB gilt nur bei eingetragenen Kaufleuten (z.B. e.K.) o.ä.

    Aus persönlicher Erfahrung kann ich fast sagen, dass "einfach so Gewerbe anmelden" im gewissen Maß schon funktioniert :D
    Solange man in etwa weis, was man verdienen darf, ohne das entsprechende Steuerlasten auf einen zukommen. Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass Kunden es immer bevorzugt haben, dass ich Gewerbe habe, einfach weil sie dann ne ordentliche Rechnung zum Absetzen beim Finanzamt haben.
    Nichtsdestotrotz wirst du die ersten Kunden immer aus der Nachbarschaft bekommen, oder durch Connections. Einfahc in der Verwandtschaft rumfragen, da finden sich immer Leute, die eine Webseite haben wollen, meist nach dem Motto: "Das will ich schon lang haben, hab mich aber immer vor dem Aufwand und den Kosten gescheut".

    Also mit einem bisschen Engagement, ein wenig Info vorneweg ist das eigentlich kein Problem.
    Die Steuerfreibeträge die du nicht mit deinem Einkommen überschreiten darfst, findest du leicht mit ein wenig Googlen (Umsatzsteuerfreibetrag, Einkommenssteuerfreibetrag, Gewerbesteuerfreibetrag), den Familienkassenfreibetrag (kp wie der offiziell heißt) kannst du bei deiner Krankenkasse erfragen.

    Und zur Thematik was ist, wenn "du nach paar wochen wieder weg bist" kann ich nur sagen:
    Das ist eigentlich egal. Bei mehreren Jahren nichtumsatz wird dein Gewerbe als "Liebhaberei" abgestempelt, und gelöscht. Kosten hast du keine. Du musst lediglich einmal im Jahr deine Steuererklärung machen, die dürfte ohne Umsatz aber schnell vom Tisch sein :P

    Grüße,
    LizZard

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