Antrag auf Beerdigungskostenübernahme

  • Hallo,

    ich hoffe jemand liest meine e-Mail. Mein Vater ist am 24.02.2005
    gestorben. Er hat Sozialhilfe bezogen. Meine Mutter, getrenntlebend, aber
    nicht geschieden und auch Sozialhilfeempfänger hat einen Antrag auf
    Übernahme der Kosten gestellt. Die Beerdigungskosten betragen unge-
    fähr 3700,- EURO. Meine Frage: Ich als Tochter, verheiratet ohne Ein-
    kommen, muss ich für die Beerdigungskosten aufkommen, bzw. ja mein
    Ehemann. Mein Mann hat zwar ein mittleres Einkommen, wir bezahlen
    eine hohe Mieter und haben Kredite laufen und ein überzogenes Konto.
    Mein Mann hat ein Bausparvertrag vor der Ehe abgeschlossen, es sind jetzt ungefähr 3800,- Euro drauf. Die wir jetzt eigentlich für unsere Kredite/Schulden bräuchten um die abzulösen. Wie wird dies angerechnet.
    Wenn ich das Erbe ausschlage, muss ich auch dann für die Beerdigungs-
    kosten aufkommen. Mein Vater hat nichts zu vererben.

    Danke für jede Antwort.

    Doris

  • Ein Erbe ablehnen entbindet nicht von der Bestattungspflicht!!

    Unser Gesetz sieht vor, dass man immer in direkter Linie zur Bestattung verpflichtet ist.

    Also selbst wenn man Jahrelang keinen Kontakt hatte zu seinen Eltern - ist man Bestattungspflichtig.

    In diesem Falle:

    Vater Sozialhilfe - Mutter Sozialhilfe - Du wenig bis kein Einkommen, das Einkommen vom Mann reicht gerade.

    Es komm hier genau darauf an, was die Stadt meint Euch zumuten zu können. Das Einkommen von Deinem Mann wird sicherlich mit zur Berechnung mit heran gezogen, in wieweit die Schulden, wird man Dir beim Sozialamt sagen können.

    Wende Dich an das zuständige Sozialamt und bitt dort um Kostenübernahme der Bestattung.

    Wenn Du Pech hast, liegst Euer Einkommen über dem Satz und Ihr müsst die Bestattungskosten tragen, evtl. in Raten zahlen. Es kann aber auch sein, dass Ihr nur einen Teil der Bestattungskosten tragen müsst.

    Wie gesagt wende Dich an das Sozialamt und frage dort nach.

  • Danke Wölfin für die Auskunft.
    Gilt das auch für das Grab???
    Es muß ja für 20 Jahre gekauft werden.
    Danke :danke2: :danke2:

  • Danke Wölfin
    Danke für deine Hilfe und Auskunft.
    Morgen ist es soweit.
    Die Beerdigung Steht an.
    Meine Danica hatte keine 7 monate mehr,ich habe nur ein Trost,sie ging Mittwoch morgen um 3.30 Uhr im schlaf und hatte keine schmerzen.
    Ich wünsche niemanden das was ich durchmachen mußte.
    An alle die das hier lesen wünsche ich alles gute und gesundheit auf lebzeiten.
    !!!!! lebt wohl !!!!! :danke2: :danke2: :grinz: :grinz: :smilie027: :smilie027:

  • Bestatterin,


    Hallo meine Oma ist am 24.10.2006 verstorben meine Mutti und ich bekommen beide Hartz 4 können sie mir sagen ob das sozialamt ein reihengrab bzw. eine erdbestattung übernimmt Danke Monika Zilm

  • trauernder Vater,


    Hallo mein herzliches beileid .
    meine oma ist gestorben und meine mutti und ich bekommen nur harz4 wir leben in berlin übernehmen die auch eine erdbestattung??? biittte ich weiß nich mehr weiter sie ist in unseren armen gestorben

  • Also ich kann hier nur von Hamburg sagen wie es ist.

    Hier haben die Angehörigen sehr wohl ein Mitspracherecht.

    Niemand (auch kein Sozialhilfeempfänger) kann gezwungen werden gegen seinen ausdrücklichen Willen bestattet zu werden.

    Wenn es der Wunsch der Oma war erdbestattet zu werden, dann ist dieser Wunsch auch bindet für das Sozialamt.

  • Zitat von admin

    Hier bei uns ist es so.
    Besahlt das Sozialamt die Beerdigung wird eine Feuerbestattung und ein Anonyme Bestattungen vorgesehen.

    Auch in speyer haben die Hinterblibenden ein Mitsprache recht.
    Ein Grabstein wird vom Sozialamt bezahlt,muß aber in Raten zurück gezahlt werden

  • HALLO

    MEINE MUTTER IST VERSTORBEN.MEINE GESCHWISTER UND ICH SIND IM KINDERHEIM AUFGEWACHSEN,SIE HAT SICH NIE UM UNS GEKÜMMERT;KONTAKT GAB ES AUCH KEINEN.SIE HAT VON DER SOZIALHILFE GELEBT.
    KANN MAN UNS ZUMUTEN DIE BEERDIGUNGSKOSTEN ZU ÜBERNEHMEN,ODER IST DAS SOZIALAMT DAFÜR ZUSTÄNDIG?

    MFG LINUX

  • Du musst Dich darum kümmern bzw. Ihr (also die Kinder) - wendet Euch an das zuständige Sozialamt. Nach Prüfung wird das Sozialamt entscheiden ob Ihr zur Zahlung in der Lage seit oder ob das Sozialamt die Kosten übernimmt.

    Egal wie lange jemand keinen Kontakt zu den Eltern oder den Kindern hatte, die direkt Verwandten sind und bleiben IMMER bestattungspflichtig.

    Also auch in Eurem Falle seit Ihr bestattungspflichtig!