Rechtliche Vorgaben für Inhalte aus Facebook

  • Hallo zusammen,

    ich arbeite zur Zeit an einem Blog der automatisch die Einträge aus unserem Facebook-Account übernimmt. Technisch ist auch alles klar, aber ich frage mich, ob ich eigentlich rechtlich etwas beachten muss, da ich auch die Likes auf der Site veröffentliche. Das heißt unter dem Blog-Eintrag steht dann beispielsweise "Max Mustermann und 387 weiteren Personen gefällt das".
    Da ich nun den Namen von Max Mustermann veröffentliche, frage ich mich, ob das Impressum durch irgend eine Klausel ergänzt werden muss.
    Hat da jemand Ahnung von euch?

    LG Buzz

  • Hi,
    ich bin mir da auch nicht zu 100% sicher aber das fällt meiner Meinung nach unter die Datenschutzrichtlinien und du musst unter dem Punkt Datenschutz, das Facebook Widget und über dessen Sammelwut, wie es auch bei automatisch angeschalteten Social Share Buttons und mit der Übermittlung und Anzeige der Likes üblich ist, entsprechend vermerken und die Nutzer über die Weitergabe der Informationen informieren.

    Das du eigentlich den etwas umgekehrten Weg gehst finde ich etwas seltsam. Normalerweise, also im Rahmen eines Community oder Social Media Management bei größeren Auftritten, wird nämlich zuerst der Beitrag (Content) auf dem Blog veröffentlicht und dann über die Social Media Kanäle verbreitet. Wenn Du jetzt einen 1000 Wort Artikel hast, wirst Du den ja auch nur in einem Anriss oder Aufmacher bei Facebook posten, um die Leute dann üblicherweise auf dein Angebot zu locken.

  • Wir posten ja hauptsächlich kurze informative Infos und über den Blog auf der Website geben wir nur eine Übersicht.
    Aber der Hinweis auf die Datenschutzrichtlinien ist sehr gut. Danke dafür.

  • Ist echt schwierig zu sagen:

    Wenn die Likes mit Namen auf der Facebook-Seite angezeigt werden, ist es dort allgemein übliche und bekannte Netzwerkpraxis, dem die Benutzer von Fressebuch bei ihrer Registrierung mehr oder minder wissentlich und willentlich zugestimmt haben, auch wenn die AGB von Fratzebuch in einigen Teilen nicht mit den Datenschutzbestimmungen Deutschlands vereinbar ist.

    Wenn Du allerdings Facebook-Elemente auf Deinem Blog einbettest, insbesondere die Like-Funktion, kann es schon arge Probleme bezüglich des Datenschutzes geben, denn dann reicht es, dass ein Ahnungsloser Deinen Blog aufruft und zack, hat Facebook bereits gespeichert, das User XYZ auf Deinem Blog war, ohne das jener User überhaupt die Möglichkeit hatte, dieser Datenübertragung an FB zuzustimmen oder diese abzulehnen.

    Dafür ist zuletzt ja u.a. auch Peek & Cloppenburg verknackt worden und wahrscheinlich auch einige andere, die diese Like-Funktion auf ihrer Seite eingebettet hatten.
    Seitdem lasse ich erst recht schon die Finger davon.

    Rein theoretisch müsstest Du Deinen Blog oder Deine Website gerade bei so etwas von einem Fachanwalt auf Rechtssicherheit überprüfen lassen. Die Frage ist natürlich, ob Du dafür in regelmäßigen Abständen (da sich ja Gesetze und Bestimmungen auch mal ändern) zwischen 500 und 1000 Euro oder mehr investieren möchtest.

    Drücken Sie die Any-Taste um fortzufahren!

  • Wenn man wirklich sicher gehen will, dann lässt man die Like Funktion einfach raus.