Sterbefall

  • Hallo, ich brauche dringend Hilfe. Und zwar habe ich vor einigen Tagen meinen Papa verloren, er ist einen Tag nach meinem Geburtstag an einem Herzinfarkt verstorben.

    Da mein Papa bei mir zu Besuch und sich ca. 500 km von seinem Wohnort entfernt war, ist es jetzt leider schwierig herauszufinden, welches sozialamt für ihn zuständig ist. Als ob es nicht schwer genug ist, diesen Verlust erstmal zu verarbeiten, muss man sich mit all dem auseinandersetzen. Und keiner kann mir sagen, ob das Sozialamt von dem Ort, wo mein Papa gemeldet war oder dem Ort, wo er leider verstorben ist zuständig ist. Vielleicht kann mir ja bitte hier jemand helfen. Vielen Dank im voraus!

  • Hallo Dagmar

    Zuerst möchte ich dir erst Einmal mein Beileid aussprechen.
    Was jetzt aus deinem Beitrag nicht genau hervor ging ist, für was das Sozialamt zuständig sein soll?
    Wenn es um die Abmeldung beim Sozialamt geht, weil dein Vater vielleicht Sozialhilfe bekommen hat,
    dann musst du dies an dem Ort tun, wo er gewohnt hat.
    Sollte es jetzt allerdings um die Beerdigungskosten gehen, dann ist das Sozialamt in der Regel nicht zuständig.
    Für die Beerdigungskosten sind die nächsten Verwandten verantwortlich.
    An erster Stelle erst Einmal die Frau, ist diese bereits verstorben, dann die Kinder und so weiter.
    Etwas Geld für die Beerdigungskosten, bekommst du von seiner Krankenkasse. Ist aber nicht viel.
    Zumindest war das Früher mal so aber mittlerweile hat sich da ja auch viel geändert.
    Wenn du allerdings selbst Sozialhilfe-Empfänger bist und keine weiteren Geschwister da sind,
    kannst du bei deinem Sozialamt (wo du gemeldet bist) versuchen, Unterstützung für die
    Beerdigungskosten zu beantragen. Vielleicht hast du ja Glück.Da dies ja für dich eine außer gewöhnlich Finanzielle Belastung ist. Bekommst du allerdings keine Unterstützung vom Sozialamt, wirst du dort sicher nichts bekommen.
    Aber 100% weiß ich das Ganze jetzt auch nicht.

    LG Shila

  • Zu aller erst einmal mein herzliches Beileid.

    Hier nun ein paar Informationen für Dich:

    1. von der Krankenkasse gibt es seit dem 1.1.04 KEIN Geld mehr zur Bestattung dazu!!!

    2. Als direkter Verwandter (Ehefrau, Kinder, Enkelkinder, Eltern) hat man eine Bestattungspflicht ! Auch wenn man z.B. schon 20 Jahre keinen Kontakt mehr mit dem Verstorbenen hatte.

    3. Sofern keine Gelder beim Verstorbenen vorhanden sind oder er selber Sozialhilfeempfänger war - zahlt das Sozialamt

    vorausgesetzt die Personen der gesetzlichen Erfolge entsprechend haben kaum oder kein Einkommen (sprich sie leben von der Sozialhilfe). Bei einem geringen Einkommen ist auch eine Zuzahlung vom Sozialamt möglich.

    4. Zuständig für die Bezahlung der Bestattung ist das Sozialamt wo der Verstorbene zuletzt gemeldet war.

    Dorthin muss der Angehörige sich wenden und dort um den sogenannten Sozialschein bitten. Hierfür müssen dann selbstverständlich Angaben über Vermögen, Einkünfte etc. gemacht werden.

    Mit diesem Sozialschein geht man dann zu einem mit dem Sozialamt zusammenarbeitenden Bestatter, der dann alles nötige in die Wege leitet.

    Für die Beurkundung des Sterbefalls benötigt der Bestatter:

    Heiratsurkunde Deiner Eltern
    und sollte Deine Mutter ebenfalls schon verstorben sein, die Sterbeurkunde.

    Sollten Deine Eltern geschieden sein: dann auch noch das Scheidungsurteil.

    Diese Unterlagen nimmst Du auch mit zum Bestatter.

    Dort besprichst Du dann auch was Du möchtest: mit oder ohne Trauerfeier, Erd- oder Feuerbestattung, Grabart (Anonym oder Wahlgrabstätte). Bei allen Bestattungsarten außer Feuerbestattung/Anonym bekommst Du sogar einen Sozialschein für einen Sozialgrabstein - mit dem gehst Du dann zum Steinmetz und der macht den dann.

    Wichtig: lass Dir unbedingt eine Sterbeurkunde ausstellen (wird oft nicht "freiwillig" von den Standesämtern gemacht), damit Du das Erbe ausschlagen kannst (beim zuständigen Amtsgericht).

    Erben tut man alles: Geld oder Schulden !! Und wer ein Schuldenerbe nicht ausschlägt, der erbt die Schulden. Wenn Du Kinder hast, müssen auch diese das Erbe ausschlagen und wenn Du schon Enkel hast, diese dann auch wieder. Bei Minderjährigen Kindern müssen beide Elternteile für die Kinder das Erbe ausschlagen, ein Elternteil reicht nicht.

    So nun hoffe ich das ich Dir ein wenig helfen konnte. Wenn Du noch Fragen hast, so werde ich Dir gerne versuchen zu helfen.

    Gruß
    °dieWoelfin°

  • Vielen lieben Dank Shila und DieWölfin, das ist ganz lieb von Euch und Ihr habt mir wirklich sehr weitergeholfen. Aber mittlerweile gibt es neue Probleme bzw. Unklarheiten. Denn meine Eltern waren zwar verheiratet zum Zeitpunkt als mein Papa gestorben ist, aber allerdings erst 1,5 Monate. Der Sonderfall ist nun, dass meine Eltern aber schon einmal verheiratet waren und das 17 Jahre lang, dann haben sie sich scheiden lassen und haben aber weiterhin zusammen gelebt. Jetzt hat die Behörde das sogenannte "Sterbevierteljahr" und die Witwenrente abgelehnt, aber so richtig wusste es wohl bis jetzt niemand. Vielleicht könnte Ihr mir auch hierbei weiterhelfen. Ich wäre Euch echt sehr dankbar dafür.
    LG Dagmar

  • Behörde? Du meinst sicherlich die LVA oder die BfA oder? Bzw. für das Witwenübergangsgeld ist der Postrentenservice zuständig.

    Fragt mal direkt bei der LVA oder BfA nach.

    Es könnte allerdings wirklich so sein das Deiner Mutter keine Witwenrente zusteht.

    Um sogenannten Witwe(r)nehen vorzubeugen, hat man sich darauf geeinigt das 2 Jahre Ehe schon sein müssen. Eben aus dem Grunde damit nicht "mal eben" noch schnell geheiratet wird um eine Witwenrente zu bekommen.

    In Eurem Falle sollte aber bei der Scheidung ein sogenannter Versorgungsausgleich stattgefunden haben und der sollte nun auch fällig sein. Die Zeit die zwischen der Scheidung und der Neuehe vergangen ist - zählt in diesem Falle wohl nicht.

    Wie gesagt wendet Euch direkt an die LVA oder BfA, je nachdem welcher Rententräger zuständig ist.