Wie krieg ich meinen Vater dazu mir Unterhalt zu zahlen?

  • hay an allen die mir helfen möchten!


    Ich bin 19 Jahre und Auzubildener im 3ten Lehrjahr,lebe derzeit bei meiner Mutter in Aachen.
    Mein leiblicher Vater wohnt woanders.Ich habe mich entschlossen eine eigene Wohnung zu mieten.

    Meine Probleme:

    1 mein Vater zahlt seit ich 18 bin,kein unterhalt mehr!
    ich weiss man kann sich irgendwie ans Jugendamt wenden und es sogar einklagen....
    aber wo genau melden ?

    2 Ich weiss auch das man irgendwie verlangen kann,das mein Vater einen Teil meiner Miete zahlen muss,zusammen mit meiner Mutter!

    Was für ein Antrag muss ich für beide Probleme jeweils haben? Und wo bekomme ich diese her?

    Ich wäre schon froh,wenn ich es erreichen könnte, das mein Vater mir weiter/wieder unterhalt zahlen muss!

  • Da gehst du zum Jugendamt:

    Such in den Gelben Seiten nach dem Jugendamt deiner Region oder in deinem Bezirk.
    Da rufst du mal an, um einen Termin zu vereinbaren.
    Danach kannst du mit einer Person da reden und die regeln alles.

    Bedingungen gesetzlich:
    Deine Eltern müssen dir bis zur Vollendung deiner Lehre den Unterhalt bezahlen oder zumindest einen Teil davon.
    Danach musst du von dir aus die Miete bezahlen und auch Arbeit suchen, damit du genug Geld dafür hast.
    Wenn du nicht sofort Geld bekommst, kann dir auch das Jugendamt helfen, oder du meldest dich bei der ALV (Schweiz, wie es in DE heisst, weiss ich grad nicht), d.h. bei der "Arbeitslosenversicherung".
    Die zahlen dir monatlich Geld, damit du grad so durch kommst, bis du wieder Arbeit hast.
    Aber ich denke das ist kein Problem, wenn du die Lehre erfolgreich abschliesst und dich genug früh um einen Job bemühst.

    Ich wünsch dir Glück dabei ;)

  • Richtig wenn du wegziehst hast sogar anspruch auf das Elterngeld

    <offtopic>
    Machst du den selben beruf wie ich? Anlagenmechaniker?
    </offtopic>

    mfg

  • Richtig wenn du wegziehst hast sogar anspruch auf das Elterngeld

    <offtopic>
    Machst du den selben beruf wie ich? Anlagenmechaniker?
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    mfg


    Vollständigkeithalber: Natürlich nur bis Vollendung der ersten Ausbildung.