• Noch was: Ausschlaggebend im Verkehr ist nicht die erlaubte Geschwindigkeit sondern die angemessene :!:

    Auf der Straße an meinem Haus vorbei gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung, es wären also 100 km/h erlaubt. Angemessen sind aber maximal 50, weiter untern nur 30, da die Straße kurvig und einspurig ist und den Berg runter führt. Mußte ein Zweiradfahrer vor ein paar Jahren am eigenen Leib erfahren, als es ihn aus der Kurve getragen hat und er samt Maschine im Stacheldrahtzaun gelandet ist.

    Ich weiß nicht, wer oder was ich bin. Ich weiß nur, dass ich tue, was ich tun muß, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat aus "Gildenhaus Thendara", Dritter Teil, Ende 3. Kapitel