Hausaufgabe über das öffentliche Recht

  • hallo leute,

    ich muss eine hausaufgabe machen und zwar muss ich eine hausaufgabe über das öffentliche recht abgeben. Ich habe das gemacht, nur das Problem ist, dass ich nicht mehr eiß, was ich noch schreiben soll, ich habe also schon angefangen, aber irgendwie ist mir das noch zuwenig. In http://www.wikipedia.de habe ich auchh schon geguckt..... also das habe ich bisher:

    Öffentliches Recht
    Das Öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat, den Ländern (Gemeinden, Verwaltungsbehörden) und den einzelnen Bürgern. Der Staat und die Länder und die Kommunen sind höher gestuft als die Bürger, die ihnen Steuern bezahlen müssen. Das öffentliche Recht wird auch zwingendes Recht genannt, weil jeder Mensch sich an diese Regeln halten muss. Wenn ein Autofahrer z.B. ein Verkehrsschild beschädigt und es gehört ja zum Staat bzw. den Ländern und den Kommunen, dann gilt für diesen Autofahrer das öffentliche Recht, d.h. er wird mit dem Recht eine gerechte Strafe dafür bekommen (z.B. Bußgeld).


    könnt ihr mir noch evtl. tipps über die formulierung und was da noch fehlt sagen??????

    ich fände es nett, wenn eine schnelle rückmeldung kommen würde.....

    danke schonmals im voraus ;)

  • jaa, soweit ist das garnicht mal so schlecht, was du allerdings aber reinbringen könntest ist, irgendwelche beispiele zum öffentlichen recht usw.

    guck mal unter http://www.wikipedia.de

    da findest du meistens etwas.... ;)

  • Kategorie: Öffentliches Recht

    Öffentliches Recht

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  • Öffentliche Recht beschäftigt sich mit den Beziehungen von Personen und Unternehmen zu staatlichen Einrichtungen. Es gewährleistet Freiheit und Gleichheit gegenüber "öffentlicher Gewalt" und ermöglicht die gerichtliche Korrektur staatlicher Übergriffe.

    Öffentliches Wirtschaftsrecht hat - als Teil des öffentlichen Rechts - sowohl die Eingriffs- als auch die Leistungsbeziehungen des Unternehmers/Unternehmens gegenüber den unterschiedlichen staatlichen Ebenen zum Gegenstand. Hierbei ist das Fach sowohl in das private Wirtschaftsrecht - als Feld der Beziehungen zwischen Unternehme(r)n - als auch in das internationale und europäische Wirtschaftsrecht - als Rahmen- und Maßgaberegeln für nationales Recht - eingebettet.

    Ziel der Disziplin ist es, den Studierenden anhand typischer Fallgestaltungen Grundlagenwissen über Notwendigkeit, Zielsetzungen und Grenzen staatlicher Einflussnahme auf den nationalen wie den internationalen Wirtschaftsverkehr zu vermitteln und ihnen die "richtige" Methodik für das Erkennen rechtlicher Problemstellungen auf den Weg mit zu geben.

  • jaa, vielen dank, könnte ich vielleicht deine icq-nr. haben????????

    vielen dank nochmals, mein hauptproblem ist eigentlich, dass ich nicht freie aufsätze frrei formulieren kann, und immer am thema vorbeischreibe.....

    dazu bräuchte ich auch voll viele tipps :-((

  • jaaa, ich such ewelche, die man auch per internet erreichen kann, und außerdem kenne ich auch niemanden, der eine ahnung von bwl hat.....

  • Zitat von Anonymous

    ...und außerdem kenne ich auch niemanden, der eine ahnung von bwl hat.....

    Hänge an der nächsten Uni oder FH einen Zettel auf. Da gibt es jede Menge BWL-Studenten, die nebenbei gerne noch ein paar Euro verdienen würden.

    Ich weiß nicht, wer oder was ich bin. Ich weiß nur, dass ich tue, was ich tun muß, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat aus "Gildenhaus Thendara", Dritter Teil, Ende 3. Kapitel

  • ich wohne in straelen und da ist keine uni und da gibt es nur eine höhere handelsschule, die da geeignet ist, aber ich bin mir nicht sicher, ob das, was die tutors das auch richtig machen....

  • *lach* Die Tutoren sind doch wohl Tutoren, weil sie davon Ahnung haben, oder? Auf wen Du im Internet triffst, weißt Du doch auch nicht. *g*

    "Der Prophet gilt im eigenen Lande nichts." - "Warum denn in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah."

    *kopfschüttel*

    Ich weiß nicht, wer oder was ich bin. Ich weiß nur, dass ich tue, was ich tun muß, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat aus "Gildenhaus Thendara", Dritter Teil, Ende 3. Kapitel