Ich glaube ja. Jedoch gibt es da so viele Lücken, Verzweigungen und Wiedersprüche, dass ich da ziemlich verwirrt bin. Wenn zum Beispiel in den AGB steht es besteht eine 14 Tage lange unverbindliche kostenlose Nutzung und dann weit unten steht. Sobald das Programm gestartet wird, gehen sie den Vertrag ein... oder so. Dann ist das nicht nur ein Wiederspruch, dann kommt noch dazu, dass die Wiederrufsbelehrung gesezt werden muss und diese ist im Internet glaube wieder anders. Als ich mir Webspace gekauft hatte stand dort, wenn sie diesen Service direkt anfordern entfällt ihr Wiederrufungsrecht. Gesetzlich ist aber vorgeschrieben, dass egal wobei man 14 Tage Wiederrufungsrecht in Verträgen hat. Was ist nun richtig und rechtlich gesehen ok?
Du siehst es ist ganz schön kompliziert und manch einer denkt sich vielleicht, da komme ich eh nie mit in Berührung, jedoch geht das schneller als man denkt. Ich passe zwar bei sowas gänzlich auf doch wie ist das wenn sich die AGB ändern oder ein seriöser Anbieter zum unseriösen Abzocker wird...
Das Beste was ich bisher gefunden habe ist http://www.e-recht24.de/news/ jedoch finde ich das noch viel zu unübersichtlich und fände es gut wenn es ein "tutorial"artiges in beispielsweise kapiteleingeteiltes Medium gebe, wo sich auch Anfänger die damit nicht gleich zum Rechtsanwalt werden wollen sich über ihre Rechte informieren können.