Beiträge von isaBERLIN

    Hey,
    ich bin in javascript wie ihr wisst ja nen absoluter noob ;)
    jetzt hab ich ne frage ...
    ich hab ne page die sieht so aus :

    [Blockierte Grafik: http://img1.getpic.info/MTIwMjA4/947bpage.jpg]

    und ich verwende für LINK 1 diesen code

    Jetzt meine frage, wie muss ich LINK 2 adressieren in dem script damit er
    wenn man auf den link im iframe klickt das bild im hauptframe ändert ?

    MfG
    Isa

    PS : HAT SICH ERLEDIGT ! Ich hatte blos nen rechtschreibfehler in der "parent.document" zeile ;) jetzt gehts

    kommt drauf an was du porbieren willst.
    wenn du es datauf anlegst servertechnisch später zu arbeiten kommste net
    um debian herum.
    wenn du es für privatzwecke oder miniserver willst würd ich wirklich zu opensuse raten.
    denn debian hat im normalfall KEINE grafische oberfläche.

    1) domains kosten unterschiedlich
    2) meist sind doch recht große summen zwischen dem was ein provider zahlt
    und dem was der kunde zahlt.
    3) die genauen händlerpreise sind vertaulich zu behandeln und daher riskiert derjenige der sie hier nennt ne fette abmahnung des NIC. Daher wird wohl leider keiner hier ne liste posten.
    4) der hoster hat bei einer subdomain NULL kosten. daher umsonst.
    5) für diese exotischen zahlt man mehr, weil diese nunmal in einem monopol liegen. Die preise einer TLD (also der endung) kann das NIC (also die firma die mit der verwaltung dieser TLD bauftragt ist) frei bestimmen. und wer viel geld will, der verlangt auch viel.
    hängt auch oft von der verwendbarkeit und einwohnerzahl eines landes ab. (jede TLD repräsentiert ein land außer den amis die haben mal wieder par extawürste wie .mil .gov etc)
    klar kostet meinradioname.fm mehr als meinradioname.de .... weils einfach stimmiger ist

    Das sind die vertipp domains mit denen leute versuchen traffic zu klauen.
    das - liegt neben dem . und daher registrieren manche sich www-ebay.de um die leute auf phishing seiten oder layerverseuchten seiten zu locken

    Wobei die domain mittlerweile ebay selber gehört

    Zum thema läufts noch siehe dieses bild hier von meinem alten
    ich hab KEINERLEI probleme damit ...
    und ich hab so gut wie alle effekte an (nix wirklich deaktiviert)
    Vista stellt sich selber so ein das es auf dem pc gut läuft bei der installation

    zum thema DX10karte : wenn du schon sorge hast das er noch mit vista läuft
    ist es garantiert keien DX10 karte da es die erst seit ca. 1 jahr gibt und in
    labtops landet sowas immer ganz zum schluss erst.

    [Blockierte Grafik: http://img1.getpic.info/MDMwMjA4/c386labtop.jpg]

    Im BGB gibt es zwei wesentliche Voraussetzungen für den Betrieb eines
    Gewerbes durch Minderjährige.
    Rechtsgrundlage ist § 112 Absatz 1 BGB.
    Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbständigen Gewerbes
    die Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

    1. Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters
    Die Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters ist eine einseitige und formfrei an
    den Jugendlichen zu richtende Willenserklärung.
    Es reicht also der Satz der Eltern: "Das darfst du machen" oder ein Kopfnicken.
    Die Ermächtigung ist vor der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erteilen.
    Die einmal erteilte Ermächtigung kann vom gesetzlichen Vertreter nur mit
    Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden
    § 112 Absatz 2 BGB.

    2. Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
    Zusätzlich bedarf es nach § 112 Absatz 1 Satz 1 BGB auch
    noch der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts,
    durch die die obengenannte Ermächtigung erst wirksam wird.
    Diese Genehmigung erteilt das Vormundschaftsgericht nach pflichtgemäßem
    Ermessen. Die Erteilung der Genehmigung setzt im wesentlichem voraus, das der
    Jugendliche die für den Betrieb eines Unternehmens erforderlichen Kenntnisse
    und Fähigkeiten besitzt. Hintergrund ist unter anderem, dass der Minderjährige
    davor geschützt werden soll, unbedarft Verpflichtungen einzugehen, die ihm
    erheblichen finanziellen Schaden bereiten können.

    Nähere Auskünfte hierzu erteilt der Rechtspfleger des zuständigen
    Vormundschaftsgerichts gerne kostenlos.

    Anders als bei § 113 BGB (Eintritt des Minderjährigen in ein Dienst- oder
    Arbeitsverhältnis), kann das Vormundschaftsgericht die Ermächtigung des
    gesetzlichen Vertreters nicht ersetzen, sondern beide müssen kumulativ vorliegen.

    Dann können sie dir was.
    natürlich. strafrechtlich (betrug und datenfälschung etc).
    staatsanwaltschaft bekommt die daten ausgehändigt vom provider.
    und sobald strafrechtliches urteil erwirkt ist können sie auch zivilrechtlich deine daten nutzen um das geld einzuklagen.

    frage ist halt nur ob das projekt legal ist bei dem du "reingefallen" bist.
    am besten verbracherzentrale nachfragen die wissen bei 99% solcher pages ob überhaupt echte gefahr besteht.