Beiträge von Carolyn

    Carolyn wohnt in einer großen, leeren aber wunderschönen Gegend tief in Bayern, wo mancher auch gerne mal Ferien macht. Aber die Touristen finden selten in solchen abgelegenen Ecken eine ruhige und beschauliche Unterkunft, die aber auch sehr selten angeboten werden.

    Emsige Poster wie die Wölfin und Forum-Guru Carolyn sprengen oft jeden Beitragszahlencode, wenn sie wie heute ihre Tippselschlacht quer durch die Spiele führt. Manchmal passiert ein Mißgeschick

    Hast Du eine Firewall oder sonst eine Einstellung, die bestimmte Internet-Seiten sperrt? Da es sich um eine "Waffendarstellung" handelt, könnte z.B. eine Kindersicherung diese Adresse verbieten. (reine Vermutung)

    Das Thema tauchte gerade im Thread "Pro & Contra Organspenderausweis" auf.

    Ein Übergabevertrag ist meines Wissens nach rechtlich eine Schenkung. Daher sind auch die Steuerfreibeträge wie bei einer Schenkung. Die sind meines Wissens nach zwischen Eltern und Kindern ausgesprochen hoch, jedenfalls höher als bei einer Erbschaft. Also wenn tatsächlich Steuern anfallen sollten (was ich nicht glaube, aber das werde ich beim Notar noch ansprechen), dann sind sie jedenfalls niedriger als bei einer Erbschaft. Wobei zu berücksichtigen ist, daß eine Schenkung soundsoviele (5 glaube ich) Jahre vor dem Erbschaftsfall quasi wirkungslos ist, da es dann trotzdem zum Erbe dazu zählt.
    Soweit ich weiß, wird bei einer Übergabe immer noch der Einheitswert eines Grundstücks/Anwesens verwendet. Und der ist seeehr niedrig (vierstellig *g*). Es war mal im Gespräch, das auf den Verkehrswert abzuändern, aber das ist glaube ich (hoffe ich) nicht realisiert worden.

    In einem Übergabevertrag wird zunächst mal geregelt, daß das Eigentum an demunddem Grundstück/... an jemand anders übergehen soll. Dafür muß er den Vorbesitzern die und die Leistungen erbringen (Unterhalt, Nutzungsrechte, Pflege usw.). Ab wann welche Leistungen/Erträge und Lasten übergehen steht gleichfalls drin. Außerdem wird die Anrechnung auf den Pflichtteil im Erbschaftsfall geregelt. Wie die Geschwister berücksichtigt werden. Soweit erinnere ich mich jetzt an den vierseitigen Fragebogen, den wir vorab jetzt mal ausgefüllt haben (bin jetzt zu faul, den extra zu holen ;) ). Dienstag in einer Woche haben wir einen Termin, um das Ganze zu besprechen.

    Üblich war so ein Übergabevertrag früher vor allem bei großen Bauernhöfen, damit der Jungbauer selbständig wirtschaften konnte, der Austrag für die Eltern geregelt war und im Erbschaftsfalle der Hof nicht unter den (meist mehreren) Kindern aufgeteilt werden mußte. Zumindest kenne ich ihn aus diesem Bereich.
    Heute mit Steuern und Co. hat das natürlich noch andere Bedeutungen. Bei uns hat mein Vater meinen Geschwistern jeweils einiges an Geld geschenkt, als sie Haus gebaut bzw. eine Eigentumswohnung gekauft haben. Ich kriege dafür sozusagen das Haus mit allen zugehörigen Lasten (wie etwa die Pflege meiner Eltern). Es wird jedoch nicht aller Besitz meiner Eltern übergeben! Zum einen bleibt noch ein kleines Waldgrundstück in der Nachbargemeinde im Besitz meiner Eltern, zum anderen natürlich das Barvermögen und die bewegliche Habe. Im Prinzip ist es nur der Vorgriff auf den Erbschaftsfall, damit dann nicht mehr so viel zu regeln ist.

    Zitat von Flinda

    Und vielleicht wäre e eine Überlegung wert, bei diesem Vertrag, Dich als vertraute Person und als Verwalterin für Deine Eltern einzuschließen.


    Das ist so offenbar nicht üblich. Ich bin mir nicht mal sicher, ob die Tatsache, daß meine Geschwister ihren Pflichtteil schon bekommen haben, in diesem Vertrag untergebracht wird, oder ein eigenständiger Vertrag wird. Jedenfalls haben meine Eltern und ich darüber noch nicht gesprochen. (Mein Vater hat sowieso einen Horror davor, irgendwann ein Pflegefall zu werden.)

    Bei uns ist seit über einer Woche alles weiß und saukalt ist es ausserdem. Langsam reicht es mir auch... :?

    Aber immer Sommer? Neeee, nicht nur, weil es mir dann irgendwann unweigerlich zu heiß wird und ich nicht mehr schlafen kann. Wäre es immer warm, würde das unweigerlich irgendwann langweilig und man wüßte es gar nicht mehr zu schätzen sondern hielte es für selbstverständlich. Wie die Gesundheit, über die denkt man ja auch meist nicht nach, solange es einen nicht mal erwischt.

    Nene, der Wechsel der Jahreszeiten ist schon gut so. Und ich bin wirklich froh, daß der Mensch sich da noch nicht wirklich einmischen kann. Sonst wäre die Natur in Nullkommanichts am Boden und wir am Verhungern! Schließlich braucht die Natur diese Winterpause dringend!

    Also sozusagen ein Testament zwischen Leben und Tod. *kapiert hat*

    Sowas wäre wohl vernünftig, auf alle Fälle mal zu machen, genauso wie ein Testament, wenn man Angehörige zu versorgen hat. Meine Eltern und ich sind z.B. gerade dabei, einen Übergabevertrag auszuarbeiten, damit ggf. die Erbschaftssteuer nicht zuschlägt. Da wird zwar der Unterhalt für meine Eltern geregelt werden und ein Vorkaufsrecht für meine Geschwister drin sein, trotzdem halte ich es jetzt so auf Anhieb für sinnvoll, sollte ich dann unvermutet mal in so eine aussichtslose Situation kommen, daß dann meine Eltern meine finanziellen Belange verwalten können. Ist ja nicht immer planbar sowas (Unfall).

    Wenn Du bei Deiner Arbeit mal über eine derartige Verfügung stolperst, wärest Du so lieb, die auch hier rein zu posten, Flinda?

    Servus Scheff,

    i gomme heit bissal schpeter zum abeit, weil muss ich gratzen schaibe vom auto.
    Fia beklaubigung i habe foto mitschicken.

    Scheene Grise

    Daine Hakla


    Main auto!

    P.S.: Muß dringend das ganze Zeug mal bei mir zu Hause hochladen. Hab ja eigenen Webspace, aber an den kann ich halt hier von der Arbeit aus nicht ran. :? Daher "mißbrauche" ich den vom Admin. :oops:

    Zitat von Flinda


    :smilie085: ...hm....wie wohl....ist diese Person dort hinten am Fenster an den Arbeitsplatz gekommen?..... :smilie085:


    Wenn man genau hinschaut, dnn ist zu erkennen, daß da noch ein schmales Wegelchen hindurch führt. Aber in die Schränke kommt man nicht mehr rein! Ob die leer sind? :smilie085:

    Geht meines Wissens nach überhaupt nicht! Das Format PDF ist eben dazu gedacht, daß NIEMAND mehr das Schriftstück ändern kann (um Verfälschungen zu vermeiden). Eine Rückformatierung in z.B. eine doc-Datei ist IMO nicht möglich. Außerdem müßte derjenige welche dann den Acrobat Writer haben (oder einen anderen PDF-Maker), um es wieder in ein PDF zu verwandeln.

    Wenn Du erreichen willst, daß jemand am Formular als solches nichts ändern kann, aber die Felder ausfüllen, dann erstelle das Formular mit Word, füge entsprechende Felder ein und wirf einen Schutz drüber, der sich nur mit Paßwort aufheben läßt. Dann kann man hinterher mit den Tabulatoren von Eingabefeld zu Eingabefeld springen.
    Schau mal in die Word-Hilfe zum Stichwort "Formular", da müßtest Du genaueres zum Wie finden. ;)

    Carolyn wohnt in einer großen, leeren aber wunderschönen Gegend tief in Bayern, wo mancher auch gerne mal Ferien macht. Aber die Touristen finden selten in solchen abgelegenen Ecken eine ruhige und beschauliche Unterkunft, die aber auch sehr selten angeboten werden.

    Emsige Poster wie die Wölfin und Forum-Guru Carolyn sprengen oft jeden Beitragszahlencode, wenn sie wie heute ihre Tippselschlacht quer durch die Spiele führt. Manchmal passiert