Hallo,
man muss unterscheiden zwischen dem, wozu der Händler gesetzlich verpflichtet ist und dem, worüber man sich darüber hinaus einigt.
Zitat
damit ich auf der sicheren seite bin worauf ich anspruch habe...gesetztmässig
Gesetzlich gilt das BGB. Demnach sind zwei Stufen vorgesehen.
1. Stufe:
Der Käufer kann einen Nacherfüllungsanspruch stellen: Das heißt, er kann Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Eine Ersatzlieferung ist bei Gebrauchtgeräten oder Einzelstücken aber ausgeschlossen, da bei Gebrauchtgeräten in der Regel nur durch Zufall ein gleichwertiges Gerät zur Verfügung steht. Erst mal kannst du also nur Nachbesserung verlangen.
Wenn die Nachbesserung beim ersten Mal keinen Erfolg hat, darf der Verkäufer ein zweites Mal nachbessern.
Erst wenn dieser zweite Versuch auch fehlschlägt hat der Käufer das Recht nach seiner Wahl entweder
a) Vom Kaufvertrag zurückzutreten oder
b) eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Alle anderen Lösungen wären ein Entgegenkommen des Verkäufers. Wenn ihr euch einigt sind natürlich auch andere Lösungen möglich.
Wobei
Zitat
bei gimp speichert es keine bilder jpg sondern nur xcf
das Problem an dir bzw. deinem fehlenden Wissen liegt. Mal abgesehen davon, das Gimp kostenlos ist, ist es in akuellen Versionen ganz normal, das er die Bilder nur noch im xcf-Format speichert. Wenn du dich mit dem Programm beschäftigst wirst du feststellen, das die Bilder jetzt ins jpg-Format exportiert werden müssen. Du kannst dir aber auch jederzeit eine ältere Version aufspielen, wenn du damit besser zurecht kommst. Mit den portablen Versionen kannst du sogar verschiedene Versionen nebeneinander benutzen.
Da du also offensichtlich nicht über allzu viel Erfahrung verfügst solltest du bei den anderen Problemen deshalb zunächst abklären, ob die nicht durch dein fehlendes Wissen zustande gekommen sind bzw. du einfach Bedienerfehler machst.
Bei gebrauchten Geräten muss man immer mit Einschränkungen rechnen, deshalb sind sie ja billiger. Aus deiner Beschreibung kann ich jedenfalls noch keinen eindeutigen Fehler erkennen, der zu einer Nachbesserung berechtigt.
Außerdem müsste man den Kaufvertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen kennen.
Gruss
MrMurphy