Welche Kündigungsfrist ohne Vertrag?

  • Guten Abend zusammen,

    meine Frage ist wie im Titel beschrieben.
    Ich arbeite im Einzelhandel seit ca. Einem halben Jahr
    unbefristet davor 2 mal im befristeten Zustand. Nach
    dem zweiten befristeten Vertrag der im April-Mai abgelaufen ist
    habe ich keinen neuen Vertrag bekommen sondern nur unbefristet.
    Anhand meiner Verdienstabrechnung erkenne ich es dies. Ansonsten habe ich weiteres
    nichts unterschrieben. Da ich nun gerne dort kündigen möchte und mir was neues suchen
    möchte würde ich gerne wissen welche Kündigungsfrist ich einhalten muss ohne dafür den chef
    oder Bezirksleiter fragen zu müssen.

    Freundliche Grüße

    CripZ

  • Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

  • Ein Vertrag besteht natürlich trotzdem, nur nicht in Schriftform.
    Die Kündigungsfristen werden im BGB festgehalten:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnd…im_Arbeitsrecht

    Je nachdem wo und in welcher Branche du beschäftigst bist, kann ein Tarifvertrag für dich gelten, der andere Kündigungszeiten festlegt.
    Abgesehen davon, ist es meist einfacher mit dem AG darüber zu reden, aber dies ist deine persönliche Entscheidung.

    Sei immer du selbst. Außer du kannst Batman sein. Sei immer Batman!